Ambulante Pflege

Susanne Wenzel (PDL)

Ein besonderer Service unseres Hauses ist die Einrichtung eines hauseigenen ambulanten Pflegedienstes, den es seit 1.4.1998 gibt. Der Pflegedienst befindet sich direkt im Haus. Dadurch kann eine fachgerechte Betreuung und Versorgung hilfebedürftiger Menschen 24 Stunden lang gewährleistet werden. Unseren Bewohnern wird somit auch bei Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung ermöglicht.
Das Konzept des Hauses Lauenstein spiegelt eine moderne Pflege wider. Die rege Nachfrage nach Betreuungsplätzen in unserem Haus zeigt, dass dies ein Modell mit Zukunft ist. Somit können alle Bewohner in ausreichender Privatsphäre und mit fachgerechter Betreuung ihren Lebensabend bei uns verbringen.
Der ambulante Dienst beschäftigt zurzeit 13 Mitarbeiterinnen. Diese verfügen über eine Ausbildung als examinierte Krankenschwester oder examinierte Altenpflegerin. Zusätzlich werden auch Pflegehelferinnen eingesetzt.
Unsere Bewohner werden rund um die Uhr versorgt. Dazu haben wir ein besonderes Schichtdienstmodell eingeführt. In diesem Modell können Vollzeitbeschäftigte sowie Teilzeitkräfte effektiv eingesetzt werden. Zielvorgabe ist hier, eine ständige fachgerechte Pflege zu gewährleisten.

Die Pflegeleistungen sind unter anderem vorgegeben durch die Richtlinien der Kranken- und Pflegekassen des Landes NRW. Sie richten sich nach den einzelnen Paragraphen des SGB V und SGB XI.

Das SGB V beinhaltet die Leistungen der Krankenkasse für die Behandlungspflege. Diese werden vom Hausarzt verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Dazu gehören unter anderem:

  • Medikamentengaben
  • Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen
  • Wundverbände
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Dekubitusversorgung
  • Blasenspülungen
  • Medizinische Einreibungen

Das SGB XI regelt die Leistungen der Pflegekasse (bei Einstufung in einen Pflegegrad) in der Grundpflege.
Dazu gehören unter anderem:

  • Körperpflege
  • Lagerung
  • Toilettengänge
  • Inkontinenzversorgung
  • Nahrungszubereitung und -aufnahme

Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Reinigen der Wohnung und Waschen der Wäsche sind ebenfalls Leistungen der Pflegekassen.

Zu den gesetzlichen Leistungen bieten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern selbstverständlich zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel:

  • Begleitung bei Arztterminen und Behördengängen
  • Begleitung bei Friseurbesuchen
  • Kleinere Einkäufe
  • Handreichungen in der Wohnung